Die nachstehenden Bedingungen (die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“) gelten für die Nutzung und Unterstützung von Standard-Softwareprogrammen (die „Software“), die von der SEAS Kirchengemeinde UG nachfolgend SEAS genannt, hergestellt und als Software über das Internet bereitgestellt werden.
Gegenstand des Vertrages sind:
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:
Es gelten ausschließlich die AGB der SEAS.
SEAS räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet innerhalb von 7 Kalendertagen, in der Regel früher. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von SEAS genutzten Serviceproviders zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu „reverse engineeren“, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eigene Anwendungen zu erstellen.
Der Kunde erkennt hiermit SEAS als alleinigen Lizenzgeber der Software an.
Der Kunde erkennt hiermit Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation von SEAS an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.
Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern der von uns beauftragten Serviceplattform gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist SEAS berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. SEAS behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Bestellung im Webshop („Jetzt abschließen“) oder der Unterschrift.
SEAS ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit einer Frist von 30 Kalendertagen zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.
Der Kunde hat nach §355 und §312g BGB ab Eingang der Vertragsunterlagen ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf ist SEAS schriftlich per E-Mail an info@seas-kirchengemeinde.de oder über den Webshop mitzuteilen.
SEAS behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von SEAS an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt SEAS dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.
SEAS stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung.
SEAS führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann SEAS die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen. Die Kosten für diese Dienstleistung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die Verfügbarkeit des Netzwerks der Serviceplattform am Router-Ausgang im Internet beträgt mindestens 99% im Jahresmittel. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die SEAS als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch SEAS zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Bei Störungsmeldungen beginnt die Entstörung innerhalb von 24 Stunden. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software A auszuschließen. SEAS gewährleistet jedoch, dass die unter info@seas-kirchengemeinde.de genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.
Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von SEAS beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. SEAS kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann SEAS zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn SEAS eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.
Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt Erweiterungen stehen.
Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von SEAS behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat SEAS, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.
Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von SEAS keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt SEAS keine Haftung.
Für Datenverlust aufgrund von Hackerangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen übernimmt SEAS keine Haftung.
Für die Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche bzw. jährliche Gebühr laut der jeweils aktuellen und veröffentlichen Preisliste fällig. Die Beiträge werden zu Beginn in Rechnung gestellt und über das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel abgewickelt.
Zahlungen erfolgen über das vom Kunden bei der Bestellung gewählte Zahlungsmittel. Kunden werden über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel auf einer gesonderten Informationsseite unterrichtet
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber SEAS mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von SEAS schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.
Der Kunde kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung ausdrucken, indem er die AGB Seite über die Druckfunktion seines Browsers ausdruckt.
Der Verkäufer sendet dem Kunden außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Mit der Bestellbestätigung erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse – insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse – geheim zu halten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.
Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen.
Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.
Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden SEAS und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.
SEAS weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.
Weiterhin gelten die Datenschutzbestimmungen von SEAS (https://seas-kirchengemeinde.de/privacy).
Erfüllungsort ist Ennepetal in NRW. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das Amtsgericht Schwelm. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertrag, seine Ergänzungen und Änderungen sowie Änderungen der Form bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar werden sollte.
Stand: April 2024